Frostschaden an Wasserleitung und Zähler? - Das muss nicht sein!
Wasserleitungen und Wasserzähler müssen im Winter besonders geschützt werden! Viele Frostschäden können so vermieden werden. Alle Kosten, die durch Frostschäden an Wasserzählern und Wasserleitungen entstehen, müssen vom Anschlussnehmer getragen werden. Die nachfolgenden Regeln zum Schutz der Wasserleitungen bei Frostgefahr sollte man daher beachten: - Beschädigte Fensterscheiben und schlecht schließende Kellertüren sofort instand setzen.
- Türen und Fenster in der Nähe von Wasserleitungen und Wasserzähler immer geschlossen halten.
- Wasserzähler und freiliegenden Wasserrohre in frostgefährdeten Räumen mit wasserabweisenden Isolierstoffen wie Kork, Glaswolle, Sägespäne, Holzwolle, Torfmull oder Säcken umhüllen.
- Nie gefrorene Wasserleitungen mit der Lötlampe oder offenen Feuer auftauen.
Besonders bei unfertigen Neubauten sollten diese Empfehlungen beachtet werden. Gerade die letzten Jahre haben gezeigt:
Es kommt zu vielen unnötigen Frostschäden an Wasserleitungen und Wasserzählern und damit vermeidbaren Kosten für die Hauseigentümer.
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